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Dienst-HaftpflichtversicherungAbgesichert, wenn im Dienst etwas schiefgeht

Was ist eine Dienst-Haftpflichtversicherung?

Die Dienst-Haftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflicht genannt, ist ein beruflicher Haftpflichtschutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der dienstlichen Tätigkeit, und zwar als Beamtin oder Beamter ebenso wie als Angestellte oder Angestellter. 

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor allem im privaten Alltag. Für Schäden, die während Ihrer dienstlichen Tätigkeit entstehen, reicht dieser Schutz häufig nicht aus. Das gilt beispielsweise für Schäden an dienstlichem Eigentum wie Laptops, Beamern oder Schulmöbeln. Die Dienst-Haftpflichtversicherung der ÖDV bietet Ihnen hierfür einen gezielten Schutz und sichert Sie auch gegen mögliche Regressansprüche Ihres Dienstherrn ab.

Ihre Vorteile
01

Regress des Dienstherrn

Fordert Ihr Dienstherr nach einem Schaden Geld von Ihnen zurück, übernehmen wir berechtigte Forderungen bis zur Deckungssumme.


02

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Abgesichert sind Personen- und Sachschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme sowie reine Vermögensschäden bis 1 Mio. € je Versicherungsfall. Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab.


03

Dienstliche Schlüssel

Der Verlust eines dienstlichen Schlüssels kann den Austausch zahlreicher Schlösser erfordern, etwa in einem Schulgebäude – schnell ein fünfstelliger Betrag.

Schadenbeispiele

Typische Situationen aus dem Berufsalltag
Die Aufsichtspflichtverletzung

Jana, 29, betreut während der Mittagspause den Schulhof. Sie dreht sich kurz weg, in diesem Moment stolpert ein Kind und bricht sich das Handgelenk. Die Eltern werfen ihr vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben, und fordern Schmerzensgeld sowie Behandlungskosten. Der Schulträger prüft, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Was die Diensthaftpflicht übernimmt: Berechtigte Schadensersatzforderungen bis zur Deckungssumme sowie die Kosten der juristischen Abwehr, falls die Vorwürfe unberechtigt sind. Gerade dieser passive Rechtsschutz ist für Berufseinsteigende mit begrenzten Rücklagen besonders wichtig.

Der Sachschaden und der Schlüsselverlust

Thomas, 44, unterrichtet Chemie und führt regelmäßig Experimente durch. Bei einem Versuch schüttet er versehentlich eine Chemikalie auf einen Schüler, der leichte Verbrennungen erleidet. Zusätzlich verliert Thomas auf einer Klassenfahrt den Generalschlüssel der Schule, der Austausch der Schließanlage kostet mehrere Tausend Euro.

Was die Diensthaftpflicht übernimmt: Den Personenschaden aus dem Chemieunfall sowie den Schlüsselverlust. Für Fächer mit erhöhtem Risiko (Chemie, Sport, Werken) empfiehlt sich eine Deckungssumme bis 50 Mio. €.

Die Grundlage: Ihre Privathaftpflichtversicherung

Die Dienst-Haftpflichtversicherung wird gemeinsam mit der Privathaftpflichtversicherung für Lehrerinnen und Lehrer abgeschlossen. Damit sind Schäden im Dienst und in der Freizeit in einem Vertrag abgedeckt – ohne zweite Police.

DiensthaftpflichtversicherungLeistungen im Überblick

Komfort

Premium

Deckungssummen
Versicherungssumme für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. € je geschädigte Person)
25 Mio. €* oder 50 Mio. €*
25 Mio. €* oder 50 Mio. €*
Vermögensschadenhaftpflicht: Vermögensschäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind
1 Mio. €
1 Mio. €
Schlüsselverlust
Dienstlich überlassene Schlüssel
100.000 €
Mitversicherte Tätigkeiten
Tätigkeit als Beamtin/Beamter oder Angestellte/Angestellter im öffentlichen Dienst
Regressansprüche des Dienstherrn
Dienstpflichtverletzungen durch leichte und grobe Fahrlässigkeit
Sachen des Dienstherrn
Die Versicherungssumme für Schäden an Sachen des Dienstherrn beträgt
500.000 €
500.000 €
Abhandenkommen und Tätigkeitsschäden an Sachen des Dienstherrn
Arbeitsgeräte des Dienstherrn
500.000 €
500.000 €
Ausrüstungsgegenstände
500.000 €
500.000 €
Akten und Schriftstücke
500.000 €
500.000 €
Auf eigene Kosten für den Dienst angeschaffte persönliche Ausrüstungsgegenstände
7.500 €
7.500 €
Geld, Kassenfehlbeträge, geldwerte Zeichen und Wertpapiere
5.000 €
5.000 €
Fahrzeuge
Besitz und Gebrauch von Fahrrädern
Nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder und Pedelecs
Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Drittschäden durch den Gebrauch von Dienstfahrzeugen (Kfz und Anhänger)
100.000 €
100.000 €
Schäden an Dienstfahrzeugen (Kfz und Anhänger)
100.000 €
100.000 €
Besondere Leistungsinhalte
Halten, Hüten oder Führen von Tieren, die zu dienstlichen Zwecken verwendet werden (z. B. Polizei-, Rettungs oder Suchhunde)
Dienstlicher Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition
Vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bis 10 Jahre

* Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein 

Für welche Berufsgruppen ist die Diensthaftpflicht besonders relevant?
Schule und Bildung

Aufsicht, Unterricht, Klassenfahrten und Generalschlüssel.

Einsatz- und Rettungsdienste

Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst mit Einsatzfahrzeugen und Ausrüstung.

Verwaltung und Betreuung

Bescheide, Fristen, Akten und Kassenbestände sowie die Arbeit in Kitas.

FAQ – häufige Fragen zur Dienst-Haftpflichtversicherung
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