Katrin, 31, übersieht am Samstag beim Abbiegen eine Passantin. Die Frau stürzt, bricht sich die Schulter und fällt monatelang im Beruf aus. Neben Schmerzensgeld fordert die Krankenkasse ihre Behandlungskosten zurück.
Was die Privathaftpflicht übernimmt:
Berechtigte Ansprüche bis zur Versicherungssumme sowie die Regressforderungen der Sozialversicherungsträger. Bei Personenschäden laufen die Kosten über Jahre – deshalb zählt eine hohe Versicherungssumme.



