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Privat-HaftpflichtversicherungAbgesichert, wenn im Alltag etwas passiert

Was ist eine Privat-Haftpflichtversicherung?

Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie jemand anderem als Privatperson unbeabsichtigt einen Schaden zufügen – zu Hause, in der Freizeit oder unterwegs. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab, notfalls auch vor Gericht.

Je nach Tarif sind auch einzelne dienstliche Risiken mitversichert, zum Beispiel der Verlust dienstlicher Schlüssel. Dafür gelten häufig bestimmte Leistungsgrenzen.

Unser Tipp: Ergänzen Sie Ihren Schutz mit der optionalen Diensthaftpflicht. So sind Sie auch im beruflichen Alltag umfassend abgesichert.

Ihre Vorteile
01

Hohe Deckungssummen

Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind mit 25 Mio. € oder 50 Mio. € abgesichert, bei Personenschäden mit maximal 15 Mio. € je geschädigter Person.


02

Unberechtigte Ansprüche abwehren

Wir prüfen jeden Anspruch. Ist er unberechtigt, wehren wir ihn ab und führen den Rechtsstreit auf unsere Kosten in Ihrem Namen. Dieser passive Rechtsschutz ist fester Bestandteil der Leistung.


03

Schutz für die ganze Familie

Auch die mitversicherten Personen, ob Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder, erhalten die gleichen Vorteile unserer Privathaft­pflicht­versicherung.

Schadenbeispiele

Aus dem Alltag
Unterwegs mit dem Rad

Katrin, 31, übersieht am Samstag beim Abbiegen eine Passantin. Die Frau stürzt, bricht sich die Schulter und fällt monatelang im Beruf aus. Neben Schmerzensgeld fordert die Krankenkasse ihre Behandlungskosten zurück.

Was die Privathaftpflicht übernimmt:
Berechtigte Ansprüche bis zur Versicherungssumme sowie die Regressforderungen der Sozialversicherungsträger. Bei Personenschäden laufen die Kosten über Jahre – deshalb zählt eine hohe Versicherungssumme.

Missgeschick in der Mietwohnung

Michael, 47, fällt im Badezimmer versehentlich ein Parfümflakon aus der Hand. Das Fläschchen zerbricht und beschädigt dabei das Waschbecken, das daraufhin ausgetauscht werden muss.

Was die Privathaftpflicht übernimmt:
Mietsachschäden, die durch einfache Fahrlässigkeit entstehen, können grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert sein. In diesem Fall kann die Versicherung für die Kosten des beschädigten Waschbeckens aufkommen. Bei grober Fahrlässigkeit wird der Mieter über seine Privathaftpflichtversicherung in Regress genommen.

PrivathaftpflichtversicherungLeistungen im Überblick

Komfort

Premium

Deckungssummen
Versicherungssumme für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden

(bei Personenschäden max. 15 Mio.€ je geschädigte Person)

25 Mio. € oder 50 Mio. €
25 Mio. € oder 50 Mio. €
Mitversicherte Personen
Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. -partner im gemeinsamen Haushalt
Kinder während Schule, Ausbildung und Erststudium
Schäden durch deliktunfähige Kinder
100.000 €
Wohnen und Mieten
Mietsachschäden an Wohnräumen und fest verbautem Inventar
Fremde private Schlüssel
Fremde berufliche Schlüssel
100.000 €
Freizeit und Ehrenamt
Gefälligkeitshandlungen / Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen (z. B. Nachbarschaftshilfe)
5 Mio. €
Ehrenamt und nebenberufliche Tätigkeit, zum Beispiel Nachhilfe
Fahrräder und Pedelecs ohne Versicherungspflicht
Besondere Leistungsinhalte
Best-Leistungsgarantie
Erweiterte Forderungsausfalldeckung (Schutz bei zahlungsunfähigen Schädigern)
50.000 €
Betankungsschäden eines fremden Kfz
2.000 €
Schäden durch Öffnen der Kfz-Tür durch Mitfahrer
10.000 €
Schäden bei Internetnutzung und elektronischem Datenaustausch
Vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb von Europa
Bis 10 Jahre
Bis 10 Jahre

* Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein 
** Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
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