Jana, 29, betreut während der Mittagspause den Schulhof. Sie dreht sich kurz weg – in diesem Moment stolpert ein Kind und bricht sich das Handgelenk. Die Eltern werfen ihr vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben, und fordern Schmerzensgeld sowie Behandlungskosten. Der Schulträger prüft, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Was die Diensthaftpflicht übernimmt:
Berechtigte Schadensersatzforderungen bis zur Deckungssumme sowie die Kosten der juristischen Abwehr, falls die Vorwürfe unberechtigt sind. Gerade der passive Rechtsschutz ist für Berufseinsteigende mit begrenzten Rücklagen besonders wichtig.
