Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten

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Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrerinnen und Lehrer?Sicher im Schulalltag handeln

Die Diensthaftpflichtversicherung – auch Amtshaftpflicht genannt -  ist ein beruflicher Haftpflichtschutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Für Lehrerinnen und Lehrer kann sie relevant sein, wenn im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit ein Schaden entsteht oder Ansprüche erhoben werden - zum Beispiel bei der Aufsicht, im Unterricht, auf dem Schulhof oder bei Ausflügen.


Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie ausschließlich als Privatperson in Ihrer Freizeit – nicht bei Tätigkeiten in Ausübung Ihres Amtes. Auch dienstliches Eigentum wie Beamer, Laptops und Schulmöbel – das fällt nicht unter die private Haftpflicht. Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrerinnen und Lehrer der ÖDV sichert Sie genau dafür ab.

Ihre Vorteile

01

Verlieren Sie den Schulschlüssel (Generalschlüssel), müssen in der Regel alle Schlösser des Schulgebäudes getauscht werden – schnell ein fünfstelliger Betrag.


02

Wir übernehmen Sach-, Personen- und Vermögensschäden und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab.


03

Auch Referendarinnen und Referendare haften bei grober Fahrlässigkeit wie Vollbeamte – eine Diensthaftpflicht ist deshalb bereits im Referendariat sinnvoll.

Schadenbeispiele:

Typische Situationen aus dem Lehreralltag

Die junge Grundschullehrerin

Jana, 29, betreut während der Mittagspause den Schulhof. Sie dreht sich kurz weg – in diesem Moment stolpert ein Kind und bricht sich das Handgelenk. Die Eltern werfen ihr vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben, und fordern Schmerzensgeld sowie Behandlungskosten. Der Schulträger prüft, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


Was die Diensthaftpflicht übernimmt:
Berechtigte Schadensersatzforderungen bis zur Deckungssumme sowie die Kosten der juristischen Abwehr, falls die Vorwürfe unberechtigt sind. Gerade der passive Rechtsschutz ist für Berufseinsteigende mit begrenzten Rücklagen besonders wichtig.

Der erfahrene Realschullehrer

Thomas, 44, unterrichtet Chemie und führt regelmäßig Experimente mit ätzenden Substanzen durch. Bei einem Versuch schüttet er versehentlich eine Chemikalie auf einen Schüler, der leichte Verbrennungen erlängt. Zusätzlich verliert Thomas bei einer Klassenfahrt den Generalschlüssel der Schule – der Austausch der Schließanlage kostet mehrere Tausend Euro.


Was die Diensthaftpflicht übernimmt:
Den Personenschaden aus dem Chemieunfall sowie den Schlüsselverlust. Für Fächer mit erhöhtem Risiko (Chemie, Sport, Werken) empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens 50 Mio. Euro. 

Die neue Referendarin

Sarah, 25 speichert eine Excel-Tabelle mit Schülernoten versehentlich in einem privaten Cloud-Speicher. Der Account wird gehackt – Namen, Noten und Geburtsdaten der Schüler sind öffentlich zugänglich. Eltern fordern Schadensersatz wegen Datenschutzverletzung (DSGVO). Die Schule erhält ein Bußgeld von der Datenschutzbehörde.


Was die Diensthaftpflicht übernimmt:
Schadensersatzforderungen der Eltern, Anwaltskosten sowie  Bußgelder und Kosten für Sicherheitsmaßnahmen. Solche Datenschutzverletzungen können schnell fünfstellige Kosten verursachen.

Wann haften Lehrerinnen und Lehrer persönlich?

Leichte Fahrlässigkeit

Ein kleines Versehen, das schnell passieren kanm. Lehrerinnen und Lehrer müssen den enstandenen Schaden in der Regel nicht selbst bezahlen.

Mittlere Fahrlässigkeit

Die erforderliche Sorgfalt wurde verletzt. Auch hier müssen Lehrerinnen und Lehrer in der Regel nicht selbst für den Schaden aufkommen.

Grobe Fahrlässigkeit

Ein schwerwiegendes Fehlverhalten, zum Beispiel Aufsichtspflichtverletzung. Lehrerinnen und Lehrer können dann persönlich haftbar gemacht werden. Vor diesem finanziellen Risiko schützt die Diensthaftpflichtversicherung.

Diensthaftpflichtversicherung: Leistungen im Überblick

Komfort

Premium

Deckungssummen
Versicherungssumme für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. € je geschädigte Person)
25 Mio. €* oder 50 Mio. €*
25 Mio. €* oder 50 Mio. €*
Tätigkeit als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst
1 Mio. €
1 Mio. €
Mitversicherte Tätigkeiten
Tätigkeit als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst
Regressansprüche des Dienstherrn
Dienstpflichtverletzungen durch leichte und grobe Fahrlässigkeit
Sachen des Dienstherrn
Die Versicherungssumme für Schäden an Sachen des Dienstherrn beträgt
500.000 €
500.000 €
Abhandenkommen und Tätigkeitsschäden an Sachen des Dienstherrn
Arbeitsgeräte des Dienstherrn
500.000 €
500.000 €
Ausrüstungsgegenstände
500.000 €
500.000 €
Akten und Schriftstücke
500.000 €
500.000 €
Auf eigene Kosten für den Dienst angeschaffte persönliche Ausrüstungsgegenstände
7.500 €
7.500 €
Geld, Kassenfehlbeträge, geldwerte Zeichen und Wertpapiere
5.000 €
5.000 €
Schlüsselverlust
Dienstlich überlassene Schlüssel
100.000 €
Fahrzeuge
Besitz und Gebrauch von Fahrrädern
Nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder und Pedelecs
Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Drittschäden durch den Gebrauch von Dienstfahrzeugen (Kfz und Anhänger)
50.000 €
50.000 €
Schäden an Dienstfahrzeugen (Kfz und Anhänger)
50.000 €
50.000 €
Besondere Leistungsinhalte
Halten, Hüten oder Führen von Tieren, die zu dienstlichen Zwecken verwendet werden

* Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein 

FAQ - häufige Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung für Lehrerinnen und Lehrer
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